studentenversicherung

Generell sind Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Doch über eine Beantragung einer Befreiung von der Versicherungspflicht können sie auch in eine private Krankenversicherung wechseln.

Diese muss vor Beginn bis spätestens drei Monate nach Beginn beantragt werden. Dies bietet sich zum Beispiel an, wenn man vorher bereits privat versichert war. Ist man in einer gesetzlichen muss man das Ende der Familienversicherung abwarten, was mit dem 25. Lebensjahr der Fall ist. Ab dann ist aber eine Rückkehr in die gesetzliche bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich.

Generell werden zunächst die selben Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Zusätzlich erstattet die private Krankenversicherung aber auch Arzneimittel und Zuzahlungen für Brillen oder Kontaktlinsen. Der Beitrag muss dabei mindestens 60 Euro im Jahr betragen.

Anders als in der gesetzlichen werden häufig keine Altersrückstellungen gebildet. Außerdem kann man Zuschüsse für die private Krankenversicherung vom BAföG-Amt erhalten.